Verträge aller Art prägen das tägliche Leben
und haben im täglichen
Leben einen sehr hohen Stellenwert.
Verträge schließen Sie, wenn Sie morgens beim
Bäcker ein Brötchen
erwerben und dafür den Kaufpreis entrichten, wenn Sie
einen Handwerker
beauftragen, der Ihre Heizung reparieren soll, und dafür
den
vereinbarten Werklohn entrichten, wenn Sie einen Versicherungsvertrag
unterzeichnen, der Sie gegen Leistungswasserschäden
schützen soll, wenn
Sie einen Pkw im nächstgelegenen Autohaus erwerben,
diesen ggfs. auch
bei einer Bank finanzieren und deshalb einen Kreditvertrag
unterzeichnen, eine Wohnung, einen Mietwagen oder ein Hotelzimmer
mieten
und beim Arzt Ihres Vertrauens eine jährliche Gesundheitsprüfung
durchführen lassen.
Beratungsbedarf kann schon bestehen, bevor Sie einen Vertrag
von
Bedeutung unterzeichnen möchten und Sie bspw. das Klauselwerk
einer Bank
oder Versicherung nicht überblicken können oder
einen Bauvertrag
nochmals für den Fall überprüfen lassen wollen,
inwieweit Sie
abgesichert sind, wenn es bspw. zu Mängeln am Bau oder
zur Insolvenz des
Bauträgers oder eines anderen am Bau Beteiligten kommt.
Geraten Sie nicht durch Leichtsinn in einer vermeidbare
Schuldenfalle.
Eine kurze Beratung, ein Gespräch über Ihre Pläne
sowie die Durchsicht
der von Ihnen zu unterzeichnenden Verträge können
Sie vor Überraschungen, Schulden und sonstigem Ärger
bewahren und stehen mit
relativ geringen Kosten in keinem Verhältnis zu den
etwaigen Folgen
eines unüberlegten Vertragsschlusses.
Lassen Sie sich keinesfalls von geschulten Verkäufern
unter Druck setzen
und zu einem schnellen Vertragsschluss verleiten.
Für alle diese Fälle bedarf es eines die Grenzen
der einzelnen
Rechtsgebiete überschreitenden allgemeinen Vertragsverständnisses,
um
bspw. in den AGB versteckte Fallstricke zu erkennen, die
Auswirkungen
des Vertragsschlusses einzuschätzen und Ihnen den Sinn
und die Bedeutung
einzelner Klauseln zu offenbaren und ggfs. auch selbst eigene
Klauselwerke zu entwerfen.
Hier können und werden sich unzählige Fragen stellen,
bei denen Ihnen
Rechtsanwalt Sven Reissenberger zur Seite steht. Die von
der
Mandantschaft häufig erwähnten Themenbereiche sind:
Beratung, Mietrecht, Pachtrecht, Kaufrecht, Dienstleistungsrecht
und
Werkvertragsrecht , IT-Recht, Software-Verträge, Wartungsvertrag,
Support, Gewährleistungsrecht, Produkthaftungsrecht,
Recht der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Entwurf von Klauseln
und Klauselwerken
Im Allgemeinen Vertragsrecht werden die AGB verschiedener
Vertragstypen geprüft und entworfen, insbesondere im
EDV-Recht, beim Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag. Trotz
jahrelanger Rechtsprechung weisen die AGB der einzelnen
Verträge vielfach immer wieder die gleichen Fehler
auf, die einfach zu vermeiden sind. Auf der anderen Seite
kann einem Verbraucher ebenso gut geholfen werden, wenn er
in einem Vertrag gegen seinen Willen gehalten werden soll
und der Widerruf der auf Abschluss des Vertrages gerichteten
Willenserklärung bspw. bei der
Pkw-Finanzierung oder beim Leasing noch möglich ist, weil die
Widerrufsbelehrung des Verwenders, meist eines Auto-Hauses, den strengen
gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.
nach
oben