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k_weiss Familienrecht

Jeder Mensch ist durch die Geburt mit Eltern und Geschwistern und im weiteren Verlauf des Lebens mit einem Ehegatten, einem nichtehelichen Lebenspartner oder in einer Partnerschaft verbunden. Regelmäßig kommen eigene Kinder und später möglicherweise auch im weiteren Verlauf seines
Lebens auch Enkel hinzu. Es enstehen die unterschiedlichsten Verwandschaftsbeziehungen und Pflichten gegenüber Bedürftigen.

So richtig kompliziert wird es, wenn bspw. mehrere Verheiratungen und mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind.

Zum Rechtsfall wird die Familienangelegenheit dann, wenn die Lebenspartner getrennte Wege gehen wollen und die Einheit zweier oder mehrerer Personen, oftmals immer noch Familien mit Kindern, auseinanderdividiert werden muss. Hier können und werden sich unzählige
Fragen stellen, bei denen Ihnen Rechtsanwalt Sven Reissenberger zur Seite steht, die von den nachstehenden Begriffen und Lebenssachverhalten umfasst sind:

Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kind, Sorge, Sorgerecht, Umgang, Umgangsrecht, Zugewinn, Zugewinnausgleich, Zugewinnausgleichsanspruch, Anfangsvermögen, Endvermögen, Hausrat, Hausratsverordnung, Wohnungszuweisung, häusliche Gewalt, Versorgungsausgleich, Auskunft, Belege, einstweilige Anordnung, Stufenklage, Familiengericht

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