Jeder
Mensch ist durch die Geburt mit Eltern und Geschwistern und
im
weiteren Verlauf des Lebens mit einem Ehegatten, einem nichtehelichen
Lebenspartner oder in einer Partnerschaft verbunden. Regelmäßig
kommen
eigene Kinder und später möglicherweise auch im weiteren
Verlauf seines
Lebens auch Enkel hinzu. Es enstehen die unterschiedlichsten
Verwandschaftsbeziehungen und Pflichten gegenüber Bedürftigen.
So richtig kompliziert wird es, wenn bspw. mehrere Verheiratungen
und mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden
sind.
Zum Rechtsfall wird die Familienangelegenheit dann, wenn
die Lebenspartner getrennte Wege gehen wollen und die Einheit
zweier oder
mehrerer Personen, oftmals immer noch Familien mit Kindern,
auseinanderdividiert werden muss. Hier können und werden
sich unzählige
Fragen stellen, bei denen Ihnen Rechtsanwalt Sven Reissenberger
zur Seite steht, die von den nachstehenden Begriffen und
Lebenssachverhalten
umfasst sind:
Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt,
Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kind, Sorge,
Sorgerecht, Umgang, Umgangsrecht, Zugewinn, Zugewinnausgleich,
Zugewinnausgleichsanspruch, Anfangsvermögen, Endvermögen,
Hausrat, Hausratsverordnung, Wohnungszuweisung, häusliche
Gewalt, Versorgungsausgleich, Auskunft, Belege, einstweilige
Anordnung, Stufenklage, Familiengericht
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