Die Kosten der Rechtsanwälte richten sich seit dem 01.07.2004
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) soweit zwischen
dem Mandanten und dem Rechtsanwalt keine individuelle Honorarvereinbarung
getroffen wurde.
Das RVG regelt die Bezahlung des Rechtsanwalts für alle denkbaren
anwaltlichen Tätigkeiten, wie etwa die außergerichtliche Geltendmachung
einer Geldforderung, einem Kündigungsschutzprozess vor dem
Arbeitsgericht, die Verteidigung eines Mandanten im
Ordnungswidrigkeitsverfahren oder im Strafverfahren, eine
Sozialgerichtsklage wegen Schwerbehinderung oder Rente, eine
Ehescheidung und vieles mehr.
In zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und gelegentlich auch
sozialrechtlichen sowie finanzrechtlichen Angelegenheiten ist die Höhe
der einzelnen Gebühr vom Streitwert abhängig.
Über die Gebühren allgemein zu informieren, würde eine Erläuterung des
RVG, das mehrere hundert Gebührentatbestände für die verschiedensten
anwaltlichen Tätigkeiten in den verschiedensten Rechtsbereichen kennt,
bedeuten, was an dieser Stelle nicht möglich ist und einer individuellen
Beratung vorbehalten bleiben muss.
Fragen Sie daher Rechtsanwalt Sven Reissenberger beim Erstgespräch oder
im Rahmen einer Kurzberatung, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Die Höhe der Gebühren kann zwar in den seltensten Fällen vorher exakt
bestimmt werden, da es schon nicht absehbar ist, ob es immer zu einem
Gerichtsverfahren kommt und wie der Rechtsstreit mit welchen Gutachtern
und Zeugen geführt wird, wie er endet, ggfs. durch einen Vergleich, und
ob bspw. die Gegenseite das Urteil 1. Instanz nicht akzeptiert und
deshalb Berufung einlegt. In jedem Falle können Sie aber über einen
typischen Ablauf und über den normalen Verlauf der Kosten konkret
aufgeklärt und Ihnen die Mindestkosten sowie die maximalen Kosten
konkret benannt werden.
Erstberatung
Bei einer Erstberatung wurde die ursprüngliche gesetzliche Regelung mit einer maximalen Nettogebühr in Höhe von 190,00 € netto zzgl. MwSt
und Auslagenpauschale, ca. 250,00 € brutto, abgeschafft.
Erstberatungen sollen nach dem Wunsch des Gesetzgebers jeweils frei nach
der Bedeutung der Sache für den Mandanten und dem Umfang der Beratung
für den Rechtsanwalt ausgehandelt werden.
Für die Beratung und die Erstattung von Rechtsgutachten sind somit keine
konkreten Gebühren mehr vorgeschrieben.
Die gesetzliche Neuregelung ermöglicht es daher, eine individuelle
Honorarvereinbarung mit Ihnen zu treffen, welche sich an den besonderen
Umständen Ihres Falles orientiert. Dabei kann es vorkommen, dass gerade
sozial schwächere Mandanten lediglich eine eher symbolische
Erstberatungsgebühr in Höhe von nur 10,00 bis 20,00 EUR bezahlen.
Honorarvereinbarung
Es besteht die Möglichkeit, häufig in Strafsachen aber auch
in Zivilsachen, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis
oder im Wege einer Pauschale je nach der Art und dem Wesen
des Mandats und der Aufgabe zu vereinbaren. Sprechen Sie
bitte Rechtsanwalt Sven Reissenberger konkret an. Sollte
keine konkrete Vereinbarung getroffen werden, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
( RVG ). Auf die Darlegungen zur Beratung wird verwiesen.
Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherungen sind eine äußerst sinnvolle Investition für
jedermann. Bedenken Sie bitte, dass in heutiger Zeit die Arbeitssituation nicht sicher ist, Sie also
unerwartet eine Kündigung erhalten oder am Arbeitsplatz unter Mobbing
leiden könnten, ein Nachbar Sie plötzlich in einen Streit ziehen könnte, der Mieter plötzlich keine Miete mehr zahlt oder Sie einem Mietnomaden
aufgesessen sind, es in die Wohnung hineinregnen oder sich Schimmel bilden und der
Vermieter nichts unternehmen oder nach Ihrem Auszug aus vorgeschobenen
Gründen Ihre Kaution nicht zurück zahlen könnte, Sie einen schweren Unfall erleiden könnten, Ihre Unfallversicherung, für
die Sie über Jahre hinweg Ihre Prämien gezahlt haben, sich jedoch
weigern könnte, Ihren Dauerschaden anzuerkennen oder Ihre
Hausratsversicherung die Schadensregulierung nach einem Wohnungseinbruch
verweigern könnte, Sie von Ihrem Ehegatten getrennt leben könnten und Sie sich darüber
beraten lassen wollen, welche Folgen die Scheidung hat und wie diese
abläuft, Sie einen Verkehrsunfall erleiden könnten, Ihnen bei einem Pkw-Kauf
verschwiegen worden sein könnte, dass der Pkw einen reparierten
Unfallschaden hat, oder Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ein
Fahrerverbot wegen Geschwindigkeitsübertretungen drohen könnte,
oder … oder … oder … .
In allen diese Fällen hilft Ihnen grundsätzlich eine
Rechtsschutzversicherung, weil diese für die gesetzlichen Gebühren, die
bspw. in einem Zivil- oder Arbeitsprozess über zwei Instanzen mit
Gutachtern und Gerichtskosten zu Kosten in Höhe von mehreren
tausend Euro führen können, aufkommt. Rechtsschutzversicherungen
übernehmen bei Vorliegen eines Versicherungsfalles alle
Kosten des gesamten Rechtsstreites.
Sie brauchen und sollten auch im Schadensfalle im eigenen
Interesse keinen Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung
aufnehmen, sondern den streitgen Sachverhalt sowie Ihre
Versicherungsnummer schnellstmöglich dem Rechtsanwalt mitteilen.
Rechtsanwalt Sven Reissenberger übernimmt die notwendige Korrespondenz
mit der Rechtsschutzversicherung für Sie. Zu beachten ist hier unbedingt schnelles Handeln, das bedeutet sofortige
Meldung des Versicherungsfalles bei dem Anwalt Ihrer Wahl. Auch sind ggfs. diverse Aufklärungspflichten und Fristen zu beachten, um
den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, worüber Rechtsanwalt Sven
Reissenberger Sie gerne aufklärt.
Umfassende Rechtsschutzversicherungen für Nicht-Selbstständige
können für ca. 150,00 € und 300,00 € pro Jahr abgeschlossen
werden. Die damit jährlich verbundenen Kosten stehen in keinem
Verhältnis zu den Kosten, die nur bei einem einzigen Fall
entstehen, bei dem es sogar so sein kann, dass die Leistungen
einer Rechtsschutzversicherung in nur einem einzigen Fall
durch Prämienzahlungen eines ganzen Lebens nicht mehr aufgewogen
werden können. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher eine
sinnvolle Investition.
Beratungshilfe
Sollten die Anwaltskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie
Beratungshilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb
bestimmter Grenzen liegt, in jedem Falle wenn Sie Sozialleistungen
beziehen, Sie also „arm im Sinne des Gesetzes sind“, dann übernimmt der Staat die Kosten für die Beratung bzw.
außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts Sven Reissenberger im
Rahmen der Beratungshilfe. Das entsprechende Formular, das Sie bitte ausfüllen und unterschrieben
an mich senden sowie mit Belegen über Ihre Einkommensverhältnisse
versehen, können Sie
hier ( Formular Beratungshilfe ) herunterladen.
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