Rechtsanwaltsfachangestellte
/
Rechtsanwaltsfachangestellter
Rechtsanwalt Sven Reissenberger bietet jährlich interessierten
und einsatzfreudigen Menschen, die den Beruf der / des Rechtsanwaltsfachangestellten
erlernen wollen, die Möglichkeit, sich bei
Rechtsanwalt Sven Reissenberger um einen entsprechenden Ausbildungsplatz
zu bewerben.
Regelmäßig werden mindestens zwei, gelegentlich auch drei
Auszubildende zeitgleich in verschiedenen Ausbildungsjahren
ausgebildet.
Die Vergütung richtet sich nach den Vorgaben der Rechtsanwaltskammer.
Die Auszubildenden werden mit dem gesamten Büroablauf einer
Kanzlei frühzeitig vertraut gemacht.
Eine unabdingbare Grundvoraussetzungen für eine Ausbildung
bei Rechtsanwalt Sven Reissenberger ist jedoch der Nachweis
der Beherrschung des Deutschen in Wort und Schrift durch
entsprechende Schulnoten oder in anderer Form.
Sollte Ihr Interesse an einer Ausbildung zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten
geweckt worden sein, würde sich Rechtsanwalt Sven Reissenberger
sehr darüber freuen, aussagekräftige
Bewerbungsunterlagen von Ihnen zu erhalten, gerne auch per
E-Mail.
Referendarinnen /
Referendare
Rechtsanwalt Sven Reissenberger bietet interessierten und
einsatzfreudigen Rechtsreferendaren und Rechtsreferendarinnen
die Möglichkeit, während des Referendariats sowohl in der
Anwalts- und Wahlstation als auch durchgängig neben dem Referendariat
in der Kanzlei Praxiserfahrung zu sammeln.
Sie erhalten schon wegen der Kanzleistruktur und des breiten
Betätigungsfeldes von Rechtsanwalt Sven Reissenberger Einblick
in wesentliche anwaltliche Tätigkeiten und lernen das sog.
„pralle Leben“ unmittelbar kennen.
Sie werden von Rechtsanwalt Sven Reissenberger angeleitet
und lernen dabei, die unterschiedlichsten Mandate nach und
nach verantwortlich zu bearbeiten und unter Beachtung der
wirtschaftlichen Aspekte der Mandantschaft an die Fälle heranzugehen.
Sie verfassen dabei Schriftsätze, nehmen sowohl Mandanten-
als auch Gerichtstermine baldmöglichst wahr und finden selbstverständlich
Gehör für alle Ihre Fragen und Ideen.
Mit den bisherigen Referendaren wurden beste Erfahrungen
gemacht.
Auch für diese Referendare hat sich das starke Engagement
in der Kanzlei auch gut auf das 2. Examen ausgewirkt, weil
die Referendare naturgemäß ausschließlich praxisrelevante
Fälle und entsprechende Rechtsbereiche bearbeitet hatten,
die sowohl zu einem gesteigerten praxisrelevanten Verständnis
als auch zu einer breiten Wiederholung des materiellen Rechts
führten.
Schließlich kann es nur von Nutzen sein, bei Bewerbungen
nach dem 2.
Staatsexamen auf Erfahrungen und Urlaubsvertretungen verweisen
zu können.
Möglicherweise wird Ihr Einsatz als Referendar oder Referendarin
so angenehm, arbeitserleichternd und unentbehrlich für die
Kanzlei sein, dass die Fortsetzung der Tätigkeit als Rechtsanwalt
bzw. Rechtsanwältin in der Kanzlei in Betracht kommt. Die
grundsätzliche Möglichkeit der Übernahme besteht jedenfalls
bei entsprechendem Engagement.
Eine Vergütung für die Referendarstätigkeit ist selbstverständlich
vorgesehen und richtet sich sowohl nach dem Arbeitseinsatz
als auch nach den Richtlinien für die Erlaubnis einer Nebentätigkeit.
Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, lassen Sie Rechtsanwalt
Sven Reissenberger aussagekräftige Bewerbungen zukommen,
gerne auch per E-Mail.
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