Rechtsanwalt Sven Reissenberger bietet über die ansonsten üblichen
Honorartatbestände eine Kurzberatung an.
Bei einer Kurzberatung prüft Rechtsanwalt Sven Reissenberger zum
Bruttofestpreis von 50,00 € Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und
unterrichtet Sie bspw. über die bevorstehenden Kosten eines
Rechtsstreits oder einer sonstigen anwaltlichen Tätigkeit sowie ggfs.
über die Notwendigkeit einer darüber hinaus erforderlichen,
weitergehenden Beratung, wenn der Sachverhalt zu komplex ist und im
Rahmen der Kurzberatung nicht abschließend beurteilt werden kann.
Sie erfahren von Rechtsanwalt Sven Reissenberger, ob sich anwaltliche
Hilfe überhaupt für Sie lohnt. Ist Rechtsanwalt Sven Reissenberger nach
dem Gesetz verpflichtet, im Einzelfall eine höhere Gebühr zu erheben,
bspw. weil die Kurzberatung vertieft werden muss, eine gutachterliche
Ausarbeitung gewünscht oder erforderlich wird oder die Kurzberatung in
eine anderweitige Tätigkeit übergeht, wird Rechtsanwalt Sven
Reissenberger Sie zuvor selbstverständlich darauf hinweisen.