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In der heutigen Zeit, wenn im Berufsleben jemand über eine ihm vertraute Strecke oder Autobahn von einem Termin zum anderen eilt oder einfach nur gedankenversunken sein Fahrzeug fährt, kann es passieren, dass versehentlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten und dieser Verstoß von der Gemeinde oder der Polizei gemessen worden ist. Sie oder Ihr Arbeitgeber oder Ihr Ehegatte oder … erhalten einen Anhörungsbogen  und wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid.

Neben dem leidigen Bußgeld kann ein wiederholtes Auffallen ernste Konsequenzen haben, denn sowohl im Wiederholungsfalle als auch bei einer erheblichen Verletzung der Straßenverkehrsregeln können Fahrverbote drohen.

Hier ist es wichtig, wenn Sie derartige Folgen vermeiden wollen, dass Sie möglichst schnell und möglichst ohne mit der Behörde oder der Polizei Kontakt aufgenommen zu haben, den Fall in die professionellen Hände eines Rechtsanwalts, vorzugsweise in die Hände von Rechtsanwalt Sven Reissenberger, geben, der die erforderlichen Schritte sofort einleitet, insbesondere Akteneinsicht beantragt und gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, wenn ihm Ihr Sachverhalt, insbesondere das Anhörungsschreiben und oder der Bußgeldbescheid, mindestens jedoch das Aktenzeichen und die Anschrift der Behörde nebst Telefax-Nummer, sowie das Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides zur Verfügung stehen. 

Achtung!

Die Reaktionszeit beim Einspruch ist nur sehr kurz und die Einspruchsfrist beträgt gerade einmal 2 Wochen seit der Zustellung!

Wenn Sie schnell Ihre Rechte sichern und Rechtsnachteile vermeiden wollen, dann nutzen Sie die Ihnen hier angebotenen Möglichkeiten und übermitteln Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger online die Ihnen vorliegenden Daten.

Vermeiden Sie vorher in eigenem Interesse jeden Kontakt zur Polizei und Behörde und senden Sie auch keinesfalls den Anhörungsbogen zurück, da Sie ansonsten aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich und unnötigerweise Ihre Verteidigungsmöglichkeiten einschränken.

Es besteht auch keine Notwendigkeit, sofern vorhanden, Ihre Rechtsschutzversicherung im Vorfeld zu kontaktieren. Rechtsanwalt Sven Reissenberger wird insoweit alles nötige veranlassen.

Diese wichtigen Daten, die jeder anwaltlichen Tätigkeit notwendigerweise vorausgehen, können Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger online durch Ausfüllung und Absendung des nachstehenden Formulars übermitteln.


Bitte alle Felder mit * ausfüllen
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Ihr Kfz-Kennzeichen:
Bußgeldbescheid / Anhörungsschreiben erhalten?
ja
Zustelldatum:
Aktenzeichen:
Ausstellende Behörde:
Fax der ausstellenden Behörde:
Bitte übersenden Sie mir, sofern vorhanden, das Anhörungsschreiben, den Bußgeldbescheid / sonstige Schreiben schnellstmöglich oder faxen Sie diese an die Faxnummer: 0231 - 57 31 66

Bemerkung zur Sache:
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehrsrecht?
ja
Name Ihrer Versicherung:
Versicherungsschein-Nr.:
Kontaktaufnahme zu Ihnen:
 
Falls Sie es wünschen, können Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger unmittelbar bevollmächtigen. Sie können dabei hier eine umfassende Vollmacht herunterladen, diese ausdrucken, unterzeichnen und Rechtsanwalt Sven Reissenberger per Fax oder postalisch zukommen lassen oder ganz komplikationslos durch Betätigung der nachstehenden Vollmachtsfunktion die Vollmacht direkt erteilen. In jedem Falle sollten Sie die herunterzuladende Vollmacht bei Gelegenheit nachreichen.
Rechtsbelehrung und Erteilung einer Vollmacht:
Ich wurde hiermit darüber belehrt, dass Rechtsanwalt Sven Reissenberger nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG) seine Gebühren abrechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich bestätige hiermit, dass ich diese Belehrung zur Kenntnis genommen habe und bevollmächtige ihn, in meiner Sache tätig zu werden.
 

Zum Vertragsschluss (Mandatsübernahme)


Rechtsanwalt Sven Reissenberger wird Ihnen so schnell wie möglich wahlweise per E-Mail, per Post oder Telefax mitteilen, ob das Mandat übernommen wird. Bis dahin kommt ein Mandatsverhältnis NICHT zustande. Auch durch ein Schweigen kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) über das Zustandekommen von Verträgen. 

Rechtsanwalt Sven Reissenberger freut sich, für Sie tätig werden zu dürfen.