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In der heutigen Zeit, wenn im Berufsleben jemand über eine
ihm vertraute Strecke oder Autobahn von einem Termin zum
anderen eilt oder einfach nur gedankenversunken sein Fahrzeug
fährt, kann es passieren, dass versehentlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung
überschritten und dieser Verstoß von der Gemeinde oder der
Polizei gemessen worden ist. Sie oder Ihr Arbeitgeber oder
Ihr Ehegatte oder … erhalten einen Anhörungsbogen und wenige
Wochen später einen Bußgeldbescheid.
Neben dem leidigen Bußgeld kann ein wiederholtes Auffallen
ernste Konsequenzen haben, denn sowohl im Wiederholungsfalle
als auch bei einer erheblichen Verletzung der Straßenverkehrsregeln
können Fahrverbote drohen.
Hier ist es wichtig, wenn Sie derartige Folgen
vermeiden wollen, dass Sie möglichst schnell und möglichst
ohne mit der Behörde oder der Polizei Kontakt aufgenommen
zu haben, den Fall in die professionellen Hände
eines Rechtsanwalts, vorzugsweise in die Hände von Rechtsanwalt
Sven Reissenberger, geben, der die erforderlichen Schritte
sofort einleitet, insbesondere Akteneinsicht beantragt und
gegen einen Bußgeldbescheid
Einspruch einlegt, wenn ihm Ihr Sachverhalt, insbesondere
das Anhörungsschreiben und oder der Bußgeldbescheid,
mindestens jedoch das Aktenzeichen und die Anschrift der
Behörde nebst
Telefax-Nummer, sowie das Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides
zur Verfügung stehen.
Achtung!
Die Reaktionszeit beim Einspruch ist nur sehr kurz und die
Einspruchsfrist beträgt gerade einmal 2 Wochen seit der Zustellung!
Wenn Sie schnell Ihre Rechte sichern und Rechtsnachteile
vermeiden wollen, dann nutzen Sie die Ihnen hier angebotenen
Möglichkeiten und übermitteln Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger online
die Ihnen vorliegenden Daten.
Vermeiden Sie vorher in eigenem Interesse jeden Kontakt zur
Polizei und Behörde und senden Sie auch keinesfalls den Anhörungsbogen
zurück, da Sie ansonsten aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich
und unnötigerweise Ihre Verteidigungsmöglichkeiten einschränken.
Es besteht auch keine Notwendigkeit, sofern vorhanden, Ihre
Rechtsschutzversicherung im Vorfeld zu kontaktieren. Rechtsanwalt
Sven Reissenberger wird insoweit alles nötige veranlassen.
Diese wichtigen Daten, die jeder anwaltlichen Tätigkeit notwendigerweise
vorausgehen, können Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger online
durch Ausfüllung und Absendung des nachstehenden Formulars
übermitteln.
Zum Vertragsschluss (Mandatsübernahme)
Rechtsanwalt Sven Reissenberger wird Ihnen so schnell wie möglich wahlweise per
E-Mail, per Post oder Telefax mitteilen, ob das Mandat übernommen wird. Bis dahin
kommt ein Mandatsverhältnis NICHT zustande. Auch durch ein Schweigen kommt kein
Mandatsverhältnis zustande. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches ( BGB ) über das Zustandekommen von Verträgen.
Rechtsanwalt Sven Reissenberger freut sich, für Sie
tätig werden zu dürfen.
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