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Im Verkehrsrecht und insbesondere bei der Unfallregulierung ergibt sich häufig folgende Konstellation: Sie haben plötzlich und unerwartet einen Verkehrsunfall erlitten, Ihr Pkw ist beschädigt und in der Regel nicht mehr ohne Reparatur verkehrstauglich und Sie wurden körperlich verletzt und sind arbeitsunfähig. Daneben geht Ihr normales Leben auch noch weiter. Sie müssen schnell reagieren und die bisherigen Tagesabläufe umstellen, bspw. darauf achten, dass die Kinder anderweitig zur Schule oder zum Kindergarten kommen, Einkäufe getätigt werden, etc. … . Sie müssen ferner Ihren Geschäftspartner oder Arbeitgeber benachrichtigen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beibringen, Termine absagen oder verschieben. Obendrein müssen Sie zum Arzt und einen neuen Pkw oder zumindest eine Reparatur vornehmen lassen.  Es stellen sich in diesem Zusammenhang sehr viele Fragen, bei denen man viele falsche Entscheidungen treffen kann, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können.

In einem solchen Falle sollten Sie sich soviel Arbeit wie möglich und so früh wie möglich abnehmen lassen und insbesondere die rechtlichen Fragen der Unfallregulierung in die professionellen Hände eines Rechtsanwalts, vorzugsweise in die Hände von Rechtsanwalt Sven Reissenberger geben, der die erforderlichen Schritte sofort einleitet, wenn ihm Ihr Sachverhalt, Ihre Unfalldaten, zur Verfügung stehen. Selbst wenn Sie einen vermeintlich „einfachen“ Unfall erlitten haben, ist immer noch genug zu erledigen, was falsch laufen könnte. Sie können beispielsweise einen „falschen“ Sachverständigen auswählen, der im „Versicherungslager“ steht und Ihren Schaden nicht nach den Grundsätzen des normativen Schadens und den Grundsätzen des BGH abrechnet und beispielsweise nicht die in einer MARKENGEBUNDENEN Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten zugrunde legt, was Ihnen im Zweifel nicht auffallen wird. Sollten Sie einen freien Sachverständigen, der bspw. dem BVSK angehört, beauftragen, wird zwar der Schaden richtig ermittelt sein, gleichwohl wird die Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach unzulässige Kürzungen vornehmen oder von Ihnen im Falle der fiktiven Abrechnung auf Gutachenbasis unzulässigerweise gleichwohl die Vorlage einer Reparaturrechnung verlangen.
 
Wenn Sie jedoch einfach nur schnell und ohne Ärger eine Ihnen zustehende und ungekürzte Schadensersatzleistung erhalten wollen, dann nutzen Sie die Ihnen hier angebotenen Möglichkeiten und übermitteln Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger online die Ihnen vorliegenden Unfalldaten. Vermeiden Sie vorher in eigenem Interesse jeden Kontakt zur gegnerischen Versicherung, da diese Ihnen ansonsten einen hauseigenen Gutachter zukommen lässt, der sein „Gutachten“ dann natürlich nicht nur im Auftrag sondern vor allem im Interesse und zu Gunsten des Versicherers fertigen wird.

Diese wichtigen Daten, die jeder anwaltlichen Tätigkeit notwendigerweise vorausgehen, können Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger online durch Ausfüllung und Absendung des nachstehenden Formulars übermitteln.

Sie müssten das Formular lediglich, soweit es Ihnen möglich ist, ausfüllen und über die Onlinefunktion mit Rechtsanwalt Sven Reissenberger Kontakt aufnehmen. 

 
Bitte alle Felder mit * ausfüllen
   
Mandant  
Nachname: *
Vorname: *
Straße, Nr.:
PLZ und Wohnort:
Telefon tagsüber:
Fax:
Wer ist Eigentümer des verunfallten Fahrzeugs?
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen? ja
Sind Sie hinsichtlich des verunfallten Fahrzeugs zum Vorsteuerabzug berechtigt? ja
   
Fahrer des eigenen Pkw, falls abweichend vom Mandanten  
Nachname:
Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ und Wohnort:
   
Daten des eigenen Pkw  
Amtliches Kfz-Kennzeichen des eigenen Pkw:
Fahrzeug-Art:
Fabrikat:
Baujahr:
eigene Haftpflichtversicherung:
Versicherungsschein-Nr.:
Schaden Nr.:
Teilkaskoversicherung:
Versicherungsschein-Nr.:
Selbstbeteiligung in Euro:
Vollkaskoversicherung:
Versicherungsschein-Nr.:
Selbstbeteiligung in Euro:
Rechtschutzversicherung vorhanden? ja
Name der Rechtschutzversicherung:
Versicherungsschein-Nr.:
   
Unfallgegener / Halter  
Nachname:
Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ und Wohnort:
Amtliches Kfz-Kennzeichen des Gegners:
Fahrzeug-Art:
Fabrikat:
Baujahr:
haftpflichtversichert bei:
Versicherungsschein-Nr.:
falls vorhanden Schadens-Nr.:
   
Fahrer des gegnerischen Pkw, falls abweichend vom Halter  
Nachname:
Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ und Wohnort:
   
Unfalldaten  
Unfalltag (Tag, Monat, Jahr) *
Uhrzeit des Unfalls: *
Unfallort (Straße, Kreuzung, Ortslage) *
Kurzbeschreibung des Unfallgeschehens aus Ihrer Sicht:
Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? ja
Falls ja - bitte Name und Anschrift der Polizeistation.
Faxnummer der Polizeistation:
   
Unfall-Zeugen  
Zeuge 1 Nachname:
Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ und Wohnort:
   
Zeuge 2 Nachname:
Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ und Wohnort:
   
Personen bzw. Körperschäden  
Wurde Sie verletzt? ja
   
Personenschaden  
Name des/der Verletzten:
Anschrift des/der Verletzten:
Sonstige persönliche Angaben:
Verletzungen (Art und Umfang)
   
In ärztlicher Behandlung  
Name und Anschrift der behandelnden Ärzte:
   
Krankenhausaufenthalt  
Name und Anschrift des Krankenhauses - Dauer des Aufenthaltes
Bestand / Besteht Arbeitsunfähigkeit? Zeitraum?
Krankenkasse (Name und Anschrift)
Handelt es sich um einen Arbeits-/Wegeunfall? ja
Berufsgenossenschaft (Name und Anschrift)
   
Entstandene Schäden  
   
Fahrzeug-Schäden  
Ertwartete Schadenshöhe in Euro:
Liegt Ihrer Ansicht nach ein Totalschaden vor? ja
Km-Stand:
Befindet sich das Fahrzeug in einer Reparaturwerkstatt? ja
Werkstatt Telefon:
Werkstatt Fax:
Reparatur-Status:
Reparatur fertig am:
Ist eine Besichtigung des Unfallfahrzeugs möglich? ja
Falls ja: Wann und Wo?
Wurde bereits ein Sachverständigengutachten eingeholt? ja
Name und Anschrift, Telefon und Fax-Nr. des Sachverständigen:
   
Feststellung des Sachverständigen  
Wurden neben dem Pkw weitere Gegenstände beschädigt? ja
wenn ja, welche?
wenn ja, welchen Wert haben die Gegenstände Ihrer Meinung nach?
 
Falls Sie es wünschen, können Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger unmittelbar bevollmächtigen. Sie können dabei hier eine umfassende Vollmacht herunterladen, diese ausdrucken, unterzeichnen und Rechtsanwalt Sven Reissenberger per Fax oder postalisch zukommen lassen oder ganz komplikationslos durch Betätigung der nachstehenden Vollmachtsfunktion die Vollmacht direkt erteilen. In jedem Falle sollten Sie die herunterzuladende Vollmacht bei Gelegenheit nachreichen.
Rechtsbelehrung und Erteilung
einer Vollmacht: *
Ich wurde hiermit darüber belehrt, dass Rechtsanwalt Sven Reissenberger nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG) seine Gebühren abrechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich bestätige hiermit, dass ich diese Belehrung zur Kenntnis genommen habe und bevollmächtige ihn, in meiner Sache tätig zu werden.
 


Zum Vertragsschluss (Mandatsübernahme)


Rechtsanwalt Sven Reissenberger wird Ihnen so schnell wie möglich wahlweise per E-Mail, per Post oder Telefax mitteilen, ob das Mandat übernommen wird. Bis dahin kommt ein Mandatsverhältnis NICHT zustande. Auch durch ein Schweigen kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) über das Zustandekommen von Verträgen. 

Rechtsanwalt Sven Reissenberger freut sich, für Sie tätig werden zu dürfen.