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Im Verkehrsrecht und insbesondere bei der Unfallregulierung
ergibt sich häufig folgende Konstellation: Sie haben
plötzlich und unerwartet einen Verkehrsunfall erlitten,
Ihr Pkw ist beschädigt und in der Regel nicht mehr ohne
Reparatur verkehrstauglich und Sie wurden körperlich
verletzt und sind arbeitsunfähig. Daneben geht Ihr normales
Leben auch noch weiter. Sie müssen schnell reagieren
und die bisherigen Tagesabläufe umstellen, bspw. darauf
achten, dass die Kinder anderweitig zur Schule oder zum Kindergarten
kommen, Einkäufe getätigt werden, etc. … . Sie
müssen ferner Ihren Geschäftspartner oder Arbeitgeber
benachrichtigen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
beibringen, Termine absagen oder verschieben. Obendrein müssen
Sie zum Arzt und einen neuen Pkw oder zumindest eine Reparatur
vornehmen lassen. Es stellen sich in diesem Zusammenhang
sehr viele Fragen, bei denen man viele falsche Entscheidungen
treffen kann, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen
führen können.
In einem solchen Falle sollten Sie sich soviel Arbeit
wie möglich und so früh wie möglich abnehmen
lassen und insbesondere die rechtlichen Fragen der Unfallregulierung
in die professionellen Hände eines Rechtsanwalts, vorzugsweise
in die Hände von Rechtsanwalt Sven Reissenberger geben,
der die erforderlichen Schritte sofort einleitet, wenn ihm
Ihr Sachverhalt, Ihre Unfalldaten, zur Verfügung stehen.
Selbst wenn Sie einen vermeintlich „einfachen“ Unfall
erlitten haben, ist immer noch genug zu erledigen, was falsch
laufen könnte. Sie können beispielsweise einen „falschen“ Sachverständigen
auswählen, der im „Versicherungslager“ steht
und Ihren Schaden nicht nach den Grundsätzen des normativen
Schadens und den Grundsätzen des BGH abrechnet und beispielsweise
nicht die in einer MARKENGEBUNDENEN Fachwerkstatt anfallenden
Reparaturkosten zugrunde legt, was Ihnen im Zweifel nicht
auffallen wird. Sollten Sie einen freien Sachverständigen,
der bspw. dem BVSK angehört, beauftragen, wird zwar
der Schaden richtig ermittelt sein, gleichwohl wird die Versicherung
aller Wahrscheinlichkeit nach unzulässige Kürzungen
vornehmen oder von Ihnen im Falle der fiktiven Abrechnung
auf Gutachenbasis unzulässigerweise
gleichwohl die Vorlage einer Reparaturrechnung verlangen.
Wenn Sie jedoch einfach nur schnell und ohne Ärger
eine Ihnen zustehende und ungekürzte Schadensersatzleistung
erhalten wollen, dann nutzen Sie die Ihnen hier angebotenen
Möglichkeiten und übermitteln Sie Rechtsanwalt
Sven Reissenberger online die Ihnen vorliegenden Unfalldaten.
Vermeiden Sie vorher in eigenem Interesse jeden Kontakt zur
gegnerischen Versicherung, da diese Ihnen ansonsten einen
hauseigenen Gutachter zukommen lässt, der sein „Gutachten“ dann
natürlich nicht nur im Auftrag sondern vor allem im
Interesse und zu Gunsten des Versicherers fertigen wird.
Diese wichtigen Daten, die jeder anwaltlichen Tätigkeit
notwendigerweise vorausgehen, können Sie Rechtsanwalt
Sven Reissenberger online durch Ausfüllung und
Absendung des nachstehenden Formulars übermitteln.
Sie müssten das Formular lediglich, soweit es Ihnen
möglich ist, ausfüllen und über die Onlinefunktion
mit Rechtsanwalt Sven Reissenberger Kontakt aufnehmen.
Zum Vertragsschluss (Mandatsübernahme)
Rechtsanwalt Sven Reissenberger wird Ihnen so schnell wie möglich wahlweise per
E-Mail, per Post oder Telefax mitteilen, ob das Mandat übernommen wird. Bis dahin
kommt ein Mandatsverhältnis NICHT zustande. Auch durch ein Schweigen kommt kein
Mandatsverhältnis zustande. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches ( BGB ) über das Zustandekommen von Verträgen.
Rechtsanwalt Sven Reissenberger freut sich, für Sie
tätig werden zu dürfen.
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