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Revisionen - Strafrecht
Urteile, Beschlüsse und Vergleiche
Verkehrsrecht- Zivilrecht
Stundenverrechnungssätze (Arbeitszeiten) von einer Mercedes-Werkstatt sind erstattungsfähig, auch wenn die Versicherung Absprachen mit der Werkstatt zuvor getroffen hat, wonach bei Unfällen mit Beteiligung der Versicherung günstigere Sonderpreise gelten sollen. Der Geschädigte kann nicht darauf verwiesen werden, dass er die Preise akzeptieren
müsse, die der Versicherer und die Werkstatt vereinbart haben, weil durch Sachverständigenbeweis ermittelt wurde, dass es sich um Vereinbarungen handelt, die ausschließlich zwischen der Versicherung und der Werkstatt getroffen worden sind, die Preise einem Geschädigten tatsächlich zu keiner Zeit angeboten werden und auch lediglich der
Versicherung zu Gute kommen sollen. Selbst wenn der Geschädigte, der zulässiger Weise fiktive Reparaturkosten geltend macht, zum Preisvergleich sein Fahrzeug zur Werkstatt zwecks Untersuchung gebracht hätte, wären ihm die Preise, die die Versicherung nunmehr
ausschließlich zahlen möchte, nicht genannt worden. Grundlage für die fiktive Abrechnung des Schadens ist daher, welche Reparaturkosten der Kläger gehabt hätte bei ordnungsgemäßer Auswahl einer für ihn unter zumutbaren Bedingungen erreichbaren Fachwerkstatt.
AG Moers 562 C 07
Ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung der Reparaturkosten des Geschädigten gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung ist auch möglich, wenn die Reparaturkosten nach der Einschätzung des Gutachters den Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigen, hier um mehr als 130 %, der tatsächliche Aufwand der durchgeführten Reparatur aber unstreitig einen Kostenaufwand von weniger als 130 % verursachte. Keineswegs legt das Schätzgutachten den zu beanspruchenden Schadensersatz für die Reparatur bindend fest. Maßgeblich sind die
tatsächlich anfallenden Reparaturkosten; Geschädigte hat keine unvernünftige Reparatur durchgeführt sondern durch Vornahme der Reparatur ihr Integritätsinteresse nachgewiesen; keine Verpflichtung zur Verwendung von Neuteilen bei der Reparatur.
AG Moers 558 C 24/08
Schadensersatzanspruch der Autovermietung gegen Mieter unbegründet, keine grobe Fahrlässigkeit des Mieters bei Verkennung der Durchfahrtshöhe und anschließendem Unfall; AGB der Autovermietung gem. §§ 307, 310 BGB unwirksam; Leitbild eines Kaskoversicherers ist anzuwenden; die Klausel bezüglich der Haftung für Mietausfall und Sachverständigengebühren ist unwirksam; das Versäumnis bzw. Obliegenheitsverletzung wegen Nicht-Hinzuziehung der Polizei begründet keine Haftung des Mieters; AGB werden durch Felder zum Ankreuzen (Ankreuzfelder) in den AGB nicht zur Individualvereinbarung.
AG Dortmund 411 C 1541 09
Stundenverrechnungssätze (Arbeitszeiten) von einer BMW-Niederlassung sind erstattungsfähig, auch wenn die Versicherung Absprachen mit der Werkstatt zuvor getroffen hat, wonach bei Unfällen mit Beteiligung der Versicherung günstigere Sonderpreise gelten sollen. Der Geschädigte kann nicht darauf verwiesen werden, dass er die Preise akzeptieren
müsse, die der Versicherer und die Werkstatt vereinbart haben, weil durch Sachverständigenbeweis ermittelt wurde, dass es sich um Vereinbarungen handelt, die ausschließlich zwischen der Versicherung und der Werkstatt getroffen worden sind, die Preise einem Geschädigten tatsächlich zu keiner Zeit angeboten werden und auch lediglich der
Versicherung zu Gute kommen sollen.
AG Dortmund 408 C 1759 08
100% Haftung des unechten Kreuzungsräumers
LG Dortmund 21 O 97/07
Verbringungskosten, UPE-Aufschläge auch fiktiv erstattungsfähig, außergerichtliche
Gebühr VV 2300 RVG bei Verkehrsunfallregulierung beträgt 1,3
LG Dortmund 4 S 182/05
Verkehrsrecht- Strafrecht
Freispruch vom Vorwurf des fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mangels Sorgfaltspflichtverletzung §21 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StVG
AG Dortmund 99 Cs 206 Js 2140/05 - 3653/06
Versicherungsrecht
Fehlerhafte Belehrung der Versicherung bei Prämienrückstand § 39 VVG
LG Dortmund 2 O 194/03
Hohe Kapitalabfindung (120.000 €) im Wege des Vergleichs in der Unfallversicherung wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben bei Verwertung einer Nachuntersuchung zur Neufeststellung der Invalidität nach Ablauf der Dreijahresfrist Ziffer 9.4 AUB, da Untersuchungsobliegenheit gem. Ziffer 7.3 AUB erloschen war
LG Dortmund 2 O 89/07
Nebenklagen
Aufhebung fehlerhafter Kostenentscheidung des Amtsgerichts bei Versäumung der Auferlegung der Kosten der Nebenklage zu Lasten des Angeklagten
LG Dortmund 43 QS 11/07
Zwangsvollstreckungen
Hoher Pfändungsfreibetrag für Arzt §850 f Abs. 1 b, 850 k ZPO
LG Dortmund 9 T 804/06
Revision - Strafrecht
Aufhebung des landgerichtlichen Urteils aufgrund fehlerhafter Annahme der Bedeutungslosigkeit der im Beweisantrag behaupteten Tatsache
BGH 4 StR 251/06
Aufhebung des landgerichtlichen Urteils aufgrund unzureichender Sachverhaltsaufklärung beim Tötungsvorsatz wegen fehlender Würdigung des Nachtatverhaltens
BGH 4 StR 489/06
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