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k_weiss Urteile, Beschlüsse, Vergleiche
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k_weiss Urteile, Beschlüsse und Vergleiche
Verkehrsrecht- Zivilrecht
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Stundenverrechnungssätze (Arbeitszeiten) von einer Mercedes-Werkstatt sind erstattungsfähig, auch wenn die Versicherung Absprachen mit der Werkstatt zuvor getroffen hat, wonach bei Unfällen mit Beteiligung der Versicherung günstigere Sonderpreise gelten sollen. Der Geschädigte kann nicht darauf verwiesen werden, dass er die Preise akzeptieren
müsse, die der Versicherer und die Werkstatt vereinbart haben, weil durch Sachverständigenbeweis ermittelt wurde, dass es sich um Vereinbarungen handelt, die ausschließlich zwischen der Versicherung und der Werkstatt getroffen worden sind, die Preise einem Geschädigten tatsächlich zu keiner Zeit angeboten werden und auch lediglich der
Versicherung zu Gute kommen sollen. Selbst wenn der Geschädigte, der zulässiger Weise fiktive Reparaturkosten geltend macht, zum Preisvergleich sein Fahrzeug zur Werkstatt zwecks Untersuchung gebracht hätte, wären ihm die Preise, die die Versicherung nunmehr
ausschließlich zahlen möchte, nicht genannt worden. Grundlage für die fiktive Abrechnung des Schadens ist daher, welche Reparaturkosten der Kläger gehabt hätte bei ordnungsgemäßer Auswahl einer für ihn unter zumutbaren Bedingungen erreichbaren Fachwerkstatt.

AG Moers 562 C 07
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Ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung der Reparaturkosten des Geschädigten gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung ist auch möglich, wenn die Reparaturkosten nach der Einschätzung des Gutachters den Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigen, hier um mehr als 130 %, der tatsächliche Aufwand der durchgeführten Reparatur aber unstreitig einen Kostenaufwand von weniger als 130 % verursachte. Keineswegs legt das Schätzgutachten den zu beanspruchenden Schadensersatz für die Reparatur bindend fest. Maßgeblich sind die
tatsächlich anfallenden Reparaturkosten; Geschädigte hat keine unvernünftige Reparatur durchgeführt sondern durch Vornahme der Reparatur ihr Integritätsinteresse nachgewiesen; keine Verpflichtung zur Verwendung von Neuteilen bei der Reparatur.

AG Moers 558 C 24/08
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Verkehrsrecht- Strafrecht
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Versicherungsrecht
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Nebenklagen
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Zwangsvollstreckungen
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Revision - Strafrecht
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