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k_weiss Rechtsgebiete
 
k_weiss Anwaltskosten bei der Unfallregulierung


Es ist in der Bevölkerung weitesgehend unbekannt, dass die gegnerischen Haftpflichtversicherungen beim unverschuldeten Verkehrsunfall aus den Gründen der sog. Waffengleichheit einen Rechtsanwalt bezahlen muss, den der Unfallgeschädigte hinzugezogen hat.

In derartigen Fällen werden von Rechtsanwalt Sven Reissenberger für die Mandatsarbeiten keine Vorschüsse angefordert.

Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Falle ebenfalls nicht erforderlich.

Da eine Unfallregulierung umfangreich und lästig ist, sollten Sie sofort Ihren Rechtsanwalt aufsuchen, die Unfallmitteilung mit sich führen und den Sachverhalt schildern. In diesem Gespräch wird dann auch die weitere Vorgehensweise abhängig vom Schaden und der Schadenshöhe festgelegt. Der Rechtsanwalt nimmt Ihnen die Arbeit ab und gleichzeitig können Sie dabei sicher sein, dass auschließlich Ihre Interessen verfolgt werden.

Oftmals wird die Empfehlung lauten, einen Sachverständigen wegen des beschädigten Pkw und ggfs. einen Arzt wegen der Körperschäden aufzusuchen. Rechtsanwalt Sven Reissenberger kann in solchen Fällen Sachverständige und Ärzte benennen. Sie bräuchten dann lediglich noch diese Personen aufzusuchen, den Pkw reparieren lassen oder einen neuen erwerben. Den Rest der Arbeit nimmt Ihnen Rechtsanwalt Sven Reissenberger ab.


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