Es ist in der Bevölkerung weitesgehend unbekannt, dass die
gegnerischen Haftpflichtversicherungen beim unverschuldeten
Verkehrsunfall aus den Gründen der sog. Waffengleichheit
einen Rechtsanwalt bezahlen muss, den der Unfallgeschädigte
hinzugezogen hat.
In derartigen Fällen werden von Rechtsanwalt Sven Reissenberger
für die Mandatsarbeiten keine Vorschüsse angefordert.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Falle ebenfalls
nicht erforderlich.
Da eine Unfallregulierung umfangreich und lästig ist, sollten
Sie sofort Ihren Rechtsanwalt aufsuchen, die Unfallmitteilung
mit sich führen und den Sachverhalt schildern. In diesem
Gespräch wird dann auch die weitere Vorgehensweise abhängig
vom Schaden und der Schadenshöhe festgelegt. Der Rechtsanwalt
nimmt Ihnen die Arbeit ab und gleichzeitig können Sie dabei
sicher sein, dass auschließlich Ihre Interessen verfolgt
werden.
Oftmals wird die Empfehlung lauten, einen Sachverständigen
wegen des beschädigten Pkw und ggfs. einen Arzt wegen der
Körperschäden aufzusuchen. Rechtsanwalt Sven Reissenberger
kann in solchen Fällen Sachverständige und Ärzte benennen.
Sie bräuchten dann lediglich noch diese Personen aufzusuchen,
den Pkw reparieren lassen oder einen neuen erwerben. Den
Rest der Arbeit nimmt Ihnen Rechtsanwalt Sven Reissenberger
ab.
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