Nachstehend stelle ich Ihnen dar, wie Sie sich nach einem
Unfall optimal verhalten.
Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken,
können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Das hilft
Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn
ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht beurteilt
schnell, kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.
Sie schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche
Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung
durchsetzen können.
Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung
sichtbar.
Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten
Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten
oder Erstattung von Gehaltseinbußen zustehen?
Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt.
Folgende Verhaltensvorschläge sollen Ihnen helfen, damit
Sie keine finanziellen Nachteile erleiden:
1. Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig
Rettungswagen rufen. Zeugen, wenn möglich, am Unfallort ansprechen
und diese zum Warten bewegen und wenn möglich, die ladungsfähige
Anschrift, das Kfz-Kennzeichen und die Telefonnummer notieren.
2. Ruhe bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern
lassen. Keinesfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung
anrufen. Treffen Sie auf gar keinen Fall Vereinbarungen mit
der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt,
die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die
Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick
schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert,
Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen. Wenn die Versicherung
bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen
Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung.
Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Rechtsanwalt.
3. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben! Wenig
reden, bedrängende Fragen durch Verweisung auf den Rechtsanwalt
abwehren. Wenn Sie die Telefonnummer des Rechtsanwalts haben,
rufen Sie diesen an.
4. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird
doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
5. Unfallbericht ausfüllen. Am besten Ausdrucken und immer
im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht
zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein)
und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen
sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum
Verkehrsanwalt!
6. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren
Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
7. Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem
beeinflussen.
Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern«
(Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an,
mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden
ist.
Unterschreiben Sie nichts.
Akzeptieren Sie keine Verwarnung der Polizei, wenn Sie sich
nicht schuldig fühlen.
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