Das Verkehrsrecht hat im täglichen Leben einen sehr hohen
Stellenwert. Nahezu jeder Mensch hat im Laufe seines Lebens
eine Führerscheinprüfung
abgelegt, eine Fahrerlaubnis erhalten und einen Pkw erworben.
Die Anzahl der Pkw steigt immer mehr. Selbst Haushalte mit
niedrigen
Einkommen verfügen über Pkw. Haushalte mit mittleren und
höheren
Einkommen verfügen oftmals sogar über mehrere Pkw.
Durch den dadurch entstehenden Verkehr entspringen sehr
viele Unfälle,
die wiederum zu Regulierungsfragen führen. Aufgrund der Masse
der Pkw
und der Unfälle und der dahinter stehenden wirtschaftlichen
Bedeutung
werden diese Sachverhalte von den Kfz- Haftpflicht- oder
Kasko-Versicherungen entsprechend professionell mit dem Ziel
der
Zahlungsminimierung zu Lasten der Geschädigten bearbeitet.
Die meisten Menschen sind daher mit den nachstehenden Begriffen
und
Lebenssachverhalten im Rahmen des Verkehrsrechts in irgendeiner
Form
konfrontiert, die wie folgt lauten:
Unfall, Reparatur, Kasko, Schmerzensgeld, Klage, Nutzungsausfall,
Mietwagen, Unfallersatztarif, Gutachten, Kosten, Versicherung,
Haftpflicht, außergerichtlich, Schaden, Wiederbeschaffungswert,
Restwert, Rechtsprechung, Pkw, Kfz, Lkw, Fahrrad, Fußgänger,
entgangener Gewinn, Lohnkosten, Haushaltshilfe, Haushaltsführungsschaden,
Wegekosten, Schadenspauschale, Mehrwertsteuer, MwSt, Durchsetzung
von Ansprüchen, Mahnverfahren, Attest, Arzt, HWS, LWS, Kopfschmerz,
Gehirnerschütterung, Übelkeit, Schadensersatz, Quotenvorrecht,
Wertminderung, 130-%-Regelung, Sachverständiger, UPE-Aufschläge,
Verbringungskosten, Lackierkosten, Arbeitsstunden, normativer
Schaden, fiktive Abrechnung, Arbeitsunfähigkeit, Feststellungsklage,
Widerklage, Gutachtergebühren
Grundsätzliches
Ein Verkehrsrechtsfall entsteht regelmäßig, wenn es im Straßenverkehr
zu einem Verkehrsunfall kommt. Viele Menschen stehen in diesem
Zeitpunkt unter Schock und wissen nicht, wie sie sich in
diesem Augenblick verhalten sollen. Viele Menschen wissen
darüber hinaus nicht, was sie wem gegenüber sagen sollen
und einige Tage später schon nicht mehr, was sie überhaupt
gesagt haben. Ganz verzweifelte Unfallgeschädigte kommen
sogar auf den schlechtesten aller möglichen Gedanken und
rufen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
an und lassen sich von dieser an die Hand und damit eine
angemessene und korrekte Schadenswiedergutmachung aus der
Hand nehmen. Denn oftmals denken die Geschädigten nicht daran,
dass die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
nur durch eine professionelle Werbemaßnahme den falschen
Eindruck erweckt, sie würde im Interesse des Unfallgeschädigten
handeln, sich um ihn kümmern, ihm einen besonderen „Service“
bieten. Diese Annahme ist falsch und kostet jeden Geschädigten
oftmals sehr viel Geld.
Jeder vernünftige Geschädigte sollte nach kurzem Bedenken
wissen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners ausschließlich ihre eigenen finanziellen Interessen
verfolgt. Diese sind darin zu sehen, möglichst wenig Schadensersatz
zu zahlen. Das gelingt der gegnerische Haftpflichtversicherung
dann, wenn sie es erreicht, den Geschädigten von einem objektiven
Berater, der nur die Interessen der Geschädigten verfolgt,
nämlich einen Rechtsanwalt, den die Versicherung bezahlen
müsste, sowie einem objektiven Kfz-Sachverständigen, der
eine objektive und angemessene Schadensbewertung vornimmt
und den die Versicherung ebenfalls bezahlen müsste, fern
zu halten.
Das darf Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nicht passieren!
Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die durch einen
Rechtsanwalt mit sehr viel Erfahrung und hoher Kompetenz
im Verkehrsrecht vertreten werden, regelmäßig einen deutlich
höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die
Regulierung selbst in die Hand nehmen, oder sich gar an die
die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden.
nach
oben