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k_weiss Rechtsgebiete
 
k_weiss Versicherungsrecht

In Deutschland gibt es derzeit nach Schätzungen über 500 Mio. Versicherungsverträge mit jährlich ca. 50 Mio. Schadenfällen. Das Versicherungsrecht hat im täglichen Leben daher einen sehr hohen
Stellenwert. Nahezu jeder Mensch hat im Laufe seines Lebens in irgend einer Form einen Versicherungsvertrag abgeschlossen oder ist damit in Berührung gekommen. Die meisten Menschen verfügen über nachstehende Versicherungen und sind mit den nachstehenden Begriffen und Lebenssachverhalten in irgendeiner Form konfrontiert, die wie folgt lauten:

  • Hausratsversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Kfz-Haftpflicht-Versicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Kündigung
  • Rücktritt
  • Police
  • Versicherungsleistung

Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, der nach den Grundsätzen des BGB durch zwei wechselseitig korrespondierende Willenserklärungen des Versicherers einerseits und der Versicherungsnehmers, also des Kunden, andererseits zustande kommt.

Die Versicherer bieten dabei seinen Versicherungsschutz nach Maßgabe des Versicherungsscheins und der allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) an.

Dabei handelt es sich um allgemeine Versicherungsbedigungen (AGB). Diese AVB werden daher, wie alle AGB, aber nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie auch wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Der Versicherer kann die AVB zusammen mit der Police übersenden (Policenmodell). Er kann die AVB aber auch gleich zum Gegenstand des Versicherungsantrages machen
(Antragsmodell). Oftmals versäumt es der Versicherer, dem Kunden die Police auszuhändigen, was dann zu erheblichen Rechtsnachteilen auf der Seite des Versicherers führen kann, da der Versicherungsnehmer sich vom Vertrag leichter lösen können wird, wenn er aus welchen Gründen auch immer an der Fortsetzung des Vertrages kein Interesse hat. Näheres bleibt einer Beratung vorbehalten.

Bereits bei der Begründung des Versicherungsvertrages gibt es zahlreiche rechtliche Fragestellungen zu beachten. Kann der Versicherungsnehmer den Vertrag widerrufen? Welche Angaben muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer machen? Diese Angaben müssen sehr vollständig und sehr überlegt sein, denn im Zweifel, nämlich beim Eintritt des Versicherungsfalles, muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass der Versicherer den Vertrag anficht, von ihm zurücktritt und weitere Maßnahmen ergreift. Näheres bleibt einer Beratung vorbehalten.

 

Obliegenheiten im Versicherungsvertrag

Im Schadensfall sind auf die zahlreichen Obliegenheiten zu achten. Wenn der Versicherungsnehmer gegen ihm im Vertrag auferlegte Obliegenheiten verstößt, kann der Versicherer möglicherweise die Leistung verweigern. Nicht immer, wenn sich der Versicherer auf eine Leistungsverweigerung
aufgrund einer Obliegenheitsverletzung beruft, hat der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung tatsächlich begangen und noch viel häufiger reicht eine Obliegenheitsverletzung, wenn sie nicht ursächlich für den Schaden oder aber für Grund und Höhe der Versicherungsleistung wurde, nicht aus, um dem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag anzufechten. Näheres bleibt einer Beratung vorbehalten.

Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer oftmals Fristen beachten, deren Versäumnis zum Leistungsausschluss führt. Näheres bleibt einer Beratung vorbehalten.


Beratung

Insgesamt kann das Privat-Versicherungsrecht als sehr kompliziertes Rechtsgebiet aufgefasst werden, da der Versicherer durch seine Erfahrung und seine finanziellen Möglichkeiten in der Lage war und ist, den Versicherungsvertrag in den AVB im Detail zu seinen Gunsten, in seinem
Interesse und zu seiner Sicherheit und damit auf der anderen Seite zum Nachteil des Verbrauchers und Versicherungsnehmers zu gestalten.

Kaum ein Versicherungsnehmer wird in der Lage sein, vor einem Vertragsschluss die seitenlangen und kleingedruckten Versicherungsbedingen zu lesen oder zu verstehen und sie in Wirklichkeit
auch lesen. Hier sollte, bevor man sich über viele Jahre bindet und finanziell sehr belastet, anwaltlichen Rat einholen. Ein Versicherungsvertreter, der sein Produkt verkaufen und seine Provision verdienen will, und sie deshalb „berät“, kann aus verständlichen Gründen kein objektiver Berater sein und Ihre Interessen angemessen berücksichtigen.

Im Schadensfall oder im Falle von Arbeitslosigkeit oder Berufunfähigkeit oder im Falle eines Unfalls kann darüber hinaus möglicherweise die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers auf dem Spiel stehen. Auch deshalb ist es wichtig, nicht nur die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben sondern ebenso die maßgebliche Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu kennen und zu beachten.

Rechtsanwalt Sven Reissenberger berät Sie sowohl vor als auch nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.


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