In Deutschland gibt es derzeit nach Schätzungen über 500
Mio.
Versicherungsverträge mit jährlich ca. 50 Mio. Schadenfällen. Das Versicherungsrecht
hat im täglichen Leben daher einen sehr hohen
Stellenwert. Nahezu jeder Mensch hat im Laufe seines Lebens
in irgend einer Form
einen Versicherungsvertrag abgeschlossen oder ist damit in
Berührung
gekommen. Die meisten Menschen verfügen über nachstehende
Versicherungen
und sind mit den nachstehenden Begriffen und Lebenssachverhalten
in
irgendeiner Form konfrontiert, die wie folgt lauten:
- Hausratsversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Unfallversicherung
- Kaskoversicherung
- Kfz-Haftpflicht-Versicherung
- Lebensversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Kündigung
- Rücktritt
- Police
- Versicherungsleistung
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, der nach den Grundsätzen
des
BGB durch zwei wechselseitig korrespondierende Willenserklärungen des
Versicherers einerseits und der Versicherungsnehmers, also des Kunden,
andererseits zustande kommt.
Die Versicherer bieten dabei seinen Versicherungsschutz
nach Maßgabe des Versicherungsscheins und der allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB) an.
Dabei handelt es sich um allgemeine Versicherungsbedigungen
(AGB). Diese
AVB werden daher, wie alle AGB, aber nur dann Vertragsbestandteil,
wenn
sie auch wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Der Versicherer
kann
die AVB zusammen mit der Police übersenden (Policenmodell).
Er kann die
AVB aber auch gleich zum Gegenstand des Versicherungsantrages
machen
(Antragsmodell). Oftmals versäumt es der Versicherer, dem
Kunden die
Police auszuhändigen, was dann zu erheblichen Rechtsnachteilen
auf der
Seite des Versicherers führen kann, da der Versicherungsnehmer
sich vom
Vertrag leichter lösen können wird, wenn er aus welchen Gründen
auch
immer an der Fortsetzung des Vertrages kein Interesse hat.
Näheres
bleibt einer Beratung vorbehalten.
Bereits bei der Begründung des Versicherungsvertrages gibt
es zahlreiche
rechtliche Fragestellungen zu beachten. Kann der Versicherungsnehmer
den
Vertrag widerrufen? Welche Angaben muss der Versicherungsnehmer
dem
Versicherer machen? Diese Angaben müssen sehr vollständig
und sehr
überlegt sein, denn im Zweifel, nämlich beim Eintritt des
Versicherungsfalles, muss der Versicherungsnehmer damit rechnen,
dass
der Versicherer den Vertrag anficht, von ihm zurücktritt
und weitere
Maßnahmen ergreift. Näheres bleibt einer Beratung vorbehalten.
Obliegenheiten im Versicherungsvertrag
Im Schadensfall sind auf die zahlreichen Obliegenheiten
zu achten. Wenn
der Versicherungsnehmer gegen ihm im Vertrag auferlegte Obliegenheiten
verstößt, kann der Versicherer möglicherweise die Leistung
verweigern.
Nicht immer, wenn sich der Versicherer auf eine Leistungsverweigerung
aufgrund einer Obliegenheitsverletzung beruft, hat der
Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung tatsächlich
begangen
und noch viel häufiger reicht eine Obliegenheitsverletzung,
wenn sie
nicht ursächlich für den Schaden oder aber für Grund und
Höhe der
Versicherungsleistung wurde, nicht aus, um dem Versicherungsnehmer
die
Versicherungsleistung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten
oder den
Vertrag anzufechten. Näheres bleibt einer Beratung vorbehalten.
Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer oftmals Fristen
beachten,
deren Versäumnis zum Leistungsausschluss führt. Näheres bleibt
einer
Beratung vorbehalten.
Beratung
Insgesamt kann das Privat-Versicherungsrecht als sehr kompliziertes
Rechtsgebiet aufgefasst werden, da der Versicherer durch
seine Erfahrung
und seine finanziellen Möglichkeiten in der Lage war und
ist, den
Versicherungsvertrag in den AVB im Detail zu seinen Gunsten,
in seinem
Interesse und zu seiner Sicherheit und damit auf der anderen
Seite zum
Nachteil des Verbrauchers und Versicherungsnehmers zu gestalten.
Kaum ein Versicherungsnehmer wird in der Lage sein, vor
einem
Vertragsschluss die seitenlangen und kleingedruckten
Versicherungsbedingen zu lesen oder zu verstehen und sie
in Wirklichkeit
auch lesen. Hier sollte, bevor man sich über viele Jahre
bindet und
finanziell sehr belastet, anwaltlichen Rat einholen. Ein
Versicherungsvertreter, der sein Produkt verkaufen und seine
Provision
verdienen will, und sie deshalb „berät“, kann aus verständlichen
Gründen
kein objektiver Berater sein und Ihre Interessen angemessen
berücksichtigen.
Im Schadensfall oder im Falle von Arbeitslosigkeit oder
Berufunfähigkeit
oder im Falle eines Unfalls kann darüber hinaus möglicherweise
die
wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers auf dem
Spiel stehen.
Auch deshalb ist es wichtig, nicht nur die gesetzlichen und
vertraglichen Vorgaben sondern ebenso die maßgebliche Rechtssprechung
des Bundesgerichtshofs zu kennen und zu beachten.
Rechtsanwalt Sven Reissenberger berät Sie sowohl vor als
auch nach dem
Abschluss eines Versicherungsvertrages.
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