Die Anwaltskosten, also die Kosten der Rechtsanwälte, das Honorar, die Vergütung, richten sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG ) soweit zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde.

Das RVG regelt die Bezahlung des Rechtsanwalts für alle denkbaren anwaltlichen Tätigkeiten, wie etwa die außergerichtliche Geltendmachung einer Geldforderung, einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht, die Verteidigung eines Mandanten im Ordnungswidrigkeitsverfahren oder im Strafverfahren, eine Sozialgerichtsklage wegen Schwerbehinderung oder Rente, eine Ehescheidung und vieles mehr.

In zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und gelegentlich auch sozialrechtlichen sowie finanzrechtlichen Angelegenheiten ist die Höhe der einzelnen Gebühr und damit die Anwaltskosten insgesamt vom Streitwert abhängig.

Über die Gebühren allgemein zu informieren, würde eine Erläuterung des RVG, das mehrere hundert Gebührentatbestände für die verschiedensten anwaltlichen Tätigkeiten in den verschiedensten Rechtsbereichen kennt, bedeuten, was an dieser Stelle nicht möglich ist und einer individuellen Beratung vorbehalten bleiben muss.

Fragen Sie daher Rechtsanwalt Sven Reissenberger beim Erstgespräch oder im Rahmen einer Kurzberatung, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Die Höhe der Gebühren kann zwar in den seltensten Fällen vorher exakt bestimmt werden, da es schon nicht absehbar ist, ob es immer zu einem Gerichtsverfahren kommt und wie der Rechtsstreit mit welchen Gutachtern und Zeugen geführt wird, wie er endet, ggfs. durch einen Vergleich, und ob bspw. die Gegenseite das Urteil 1. Instanz nicht akzeptiert und deshalb Berufung einlegt. In jedem Falle können Sie aber über einen typischen Ablauf und über den normalen Verlauf der Kosten konkret aufgeklärt und Ihnen die Mindestkosten sowie die maximalen Kosten konkret benannt werden.

Im Internet finden sich mehrere aktuelle sogenannte „Kostenrechner“, mit denen Sie sowohl die Rechtsanwaltsgebühren als auch die Gerichtsgebühren bei Kenntnis des Streitwertes berechnen können. Als Beispiel können wir auf die nachstehende Seite https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Start.html verweisen.

Erstberatung

Bei einer Erstberatung wurde die ursprüngliche gesetzliche Regelung mit einer maximalen Nettogebühr in Höhe von 190,00 € netto zzgl. MwSt und Auslagenpauschale, ca. 250,00€ brutto, abgeschafft.

Erstberatungen sollen nach dem Wunsch des Gesetzgebers jeweils frei nach der Bedeutung der Sache für den Mandanten und dem Umfang der Beratung für den Rechtsanwalt ausgehandelt werden.

Für die Beratung und die Erstattung von Rechtsgutachten sind somit keine konkreten Gebühren mehr vorgeschrieben.

Die gesetzliche Neuregelung ermöglicht es daher, eine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen zu treffen, welche sich an den besonderen Umständen Ihres Falles orientiert. Dabei kann es vorkommen, dass gerade sozial schwächere Mandanten lediglich eine eher symbolische Erstberatungsgebühr in Höhe von nur 10,00 bis 20,00 EUR bezahlen.

Honorarvereinbarung

Es besteht die Möglichkeit, häufig in Strafsachen aber auch in Zivilsachen, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis oder im Wege einer Pauschale je nach der Art und dem Wesen des Mandats und der Aufgabe zu vereinbaren. Sprechen Sie bitte Rechtsanwalt Sven Reissenberger konkret an. Sollte keine konkrete Vereinbarung getroffen werden, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ). Auf die Darlegungen zur Beratung wird verwiesen.

Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen sind eine äußerst sinnvolle Investition für jedermann. Bedenken Sie bitte, dass in heutiger Zeit die Arbeitssituation nicht sicher ist, Sie also unerwartet eine Kündigung erhalten oder am Arbeitsplatz unter Mobbing leiden könnten, ein Nachbar Sie plötzlich in einen Streit ziehen könnte, der Mieter plötzlich keine Miete mehr zahlt oder Sie einem Mietnomaden aufgesessen sind, es in die Wohnung hineinregnen oder sich Schimmel bilden und der Vermieter nichts unternehmen oder nach Ihrem Auszug aus vorgeschobenen Gründen Ihre Kaution nicht zurück zahlen könnte, Sie einen schweren Unfall erleiden könnten, Ihre Unfallversicherung, für die Sie über Jahre hinweg Ihre Prämien gezahlt haben, sich jedoch weigern könnte, Ihren Dauerschaden anzuerkennen oder Ihre Hausratsversicherung die Schadensregulierung nach einem Wohnungseinbruch verweigern könnte, Sie von Ihrem Ehegatten getrennt leben könnten und Sie sich darüber beraten lassen wollen, welche Folgen die Scheidung hat und wie diese abläuft, Sie einen Verkehrsunfall erleiden könnten, Ihnen bei einem Pkw-Kauf verschwiegen worden sein könnte, dass der Pkw einen reparierten Unfallschaden hat, oder Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ein Fahrerverbot wegen Geschwindigkeitsübertretungen drohen könnte,

oder … oder … oder … .

In allen diese Fällen hilft Ihnen grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung, weil diese für die gesetzlichen Gebühren, die bspw. in einem Zivil- oder Arbeitsprozess über zwei Instanzen mit
Gutachtern und Gerichtskosten zu Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro führen können, aufkommt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Vorliegen eines Versicherungsfalles alle Kosten des gesamten Rechtsstreites.

Sie brauchen und sollten auch im Schadensfalle im eigenen Interesse keinen Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung aufnehmen, sondern den streitgen Sachverhalt sowie Ihre Versicherungsnummer schnellstmöglich dem Rechtsanwalt mitteilen.

Rechtsanwalt Sven Reissenberger übernimmt die notwendige Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung für Sie. Zu beachten ist hier unbedingt schnelles Handeln, das bedeutet sofortige Meldung des Versicherungsfalles bei dem Anwalt Ihrer Wahl. Auch sind ggfs. diverse Aufklärungspflichten und Fristen zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, worüber Rechtsanwalt Sven Reissenberger Sie gerne aufklärt.

Umfassende Rechtsschutzversicherungen für Nicht-Selbstständige können für ca. 150 € und 300 € pro Jahr abgeschlossen werden. Die damit jährlich verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die nur bei einem einzigen Fall entstehen, bei dem es sogar so sein kann, dass die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung in nur einem einzigen Fall durch Prämienzahlungen eines ganzen Lebens nicht mehr aufgewogen werden können. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher eine sinnvolle Investition.

Beratungshilfe

Sollten die Anwaltskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungshilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, in jedem Falle wenn Sie Sozialleistungen beziehen, Sie also „arm im Sinne des Gesetzes sind“, dann übernimmt der Staat die Kosten für die Beratung bzw. außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts Sven Reissenberger im Rahmen der Beratungshilfe. Das entsprechende Formular, das Sie bitte ausfüllen und unterschrieben an mich senden sowie mit Belegen über Ihre Einkommensverhältnisse versehen, können Sie

hier ( Formular Beratungshilfe ) herunterladen.