Das Familienrecht

Das Thema Familienrecht und die Regeln des Familienrechts setzen schon während, bisweilen auch schon vor der Geburt ein. Jeder Mensch ist daher durch die Geburt mit Eltern und Geschwistern und im weiteren Verlauf des Lebens mit einem Ehegatten, einem nichtehelichen Lebenspartner oder in einer Partnerschaft verbunden  und damit durch das Familienrecht berührt. Im Familienrecht sind die einzelnen Rechtsbeziehungen dargestellt und geregelt. Regelmäßig kommen eigene Kinder und später möglicherweise auch im weiteren Verlauf seines Lebens auch Enkel hinzu. Auch die sich daraus ergebenden Beziehung werden vom Familienrecht erfasst und geregelt. Es entstehen die unterschiedlichsten Verwandtschafts-Beziehungen und Pflichten gegenüber Bedürftigen. So richtig kompliziert wird es, wenn bspw. mehrere Verheiratungen und mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind.

Zum Rechtsfall wird die Familienangelegenheit dann, wenn die Lebenspartner getrennte Wege gehen wollen und die Einheit zweier oder mehrerer Personen, oftmals immer noch Familien mit Kindern, auseinander dividiert werden muss. Hier können und werden sich unzählige Fragen stellen, bei denen Ihnen die Kanzlei zur Seite steht, die von den nachstehenden Begriffen und Lebenssachverhalten umfasst sind: Familienrecht, Scheidung, Aufhebung der EheUnterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kind, Sorge, Sorgerecht, Umgang, Umgangsrecht, Zugewinn, Zugewinnausgleich, Zugewinnausgleichsanspruch, Anfangsvermögen, Endvermögen, Hausrat, Hausratsverordnung, Wohnungszuweisung, häusliche Gewalt, Versorgungsausgleich, Auskunft, Belege, einstweilige Anordnung, Stufenklage, Familiengericht, Vaterschaftsanfechtung, Lebenspartnerschaft.

Über die zuvor genannten Stichworte und Links finden sie vertiefende Informationen und Entscheidungen, die von den Rechtsanwälten im Laufe der Zeit insbesondere vor dem AG Dortmund aber auch vor anderen Gerichten erwirkt worden sind. Beachten Sie bitte auch die weiterführenden Informationen zu den Unterbereichen auf dieser Internetpräsenz, nämlich:

Einzelheiten über das Familienrecht bleiben gleichwohl einer Beratung vorbehalten. An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass eine Rechtsschutzversicherung häufig eine Erstberatung trägt, wenn es dabei bleibt.