Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter

Rechtsanwalt Sven Reissenberger bietet jährlich interessierten und einsatzfreudigen Menschen, die den Beruf der / des Rechtsanwaltsfachangestellten erlernen wollen, die Möglichkeit, sich bei Rechtsanwalt Sven Reissenberger um einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu bewerben.

Regelmäßig werden mindestens zwei, gelegentlich auch drei Auszubildende zeitgleich in verschiedenen Ausbildungsjahren ausgebildet.

Die Vergütung richtet sich nach den Vorgaben der Rechtsanwaltskammer.

Die Auszubildenden werden mit dem gesamten Büroablauf einer Kanzlei frühzeitig vertraut gemacht.

Eine unabdingbare Grundvoraussetzungen für eine Ausbildung bei Rechtsanwalt Sven Reissenberger ist jedoch der Nachweis der Beherrschung des Deutschen in Wort und Schrift durch entsprechende Schulnoten oder in anderer Form.

Sollte Ihr Interesse an einer Ausbildung zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten geweckt worden sein, würde sich Rechtsanwalt Sven Reissenberger sehr darüber freuen, aussagekräftige
Bewerbungsunterlagen von Ihnen zu erhalten, gerne auch per E-Mail.

Referendarinnen / Referendare

Rechtsanwalt Sven Reissenberger bietet interessierten und einsatzfreudigen Rechtsreferendaren und Rechtsreferendarinnen die Möglichkeit, während des Referendariats sowohl in der Anwalts- und Wahlstation als auch durchgängig neben dem Referendariat in der Kanzlei Praxiserfahrung zu sammeln.

Sie erhalten schon wegen der Kanzleistruktur und des breiten Betätigungsfeldes von Rechtsanwalt Sven Reissenberger Einblick in wesentliche anwaltliche Tätigkeiten und lernen das sog. „pralle Leben“ unmittelbar kennen.

Sie werden von Rechtsanwalt Sven Reissenberger angeleitet und lernen dabei, die unterschiedlichsten Mandate nach und nach verantwortlich zu bearbeiten und unter Beachtung der wirtschaftlichen Aspekte der Mandantschaft an die Fälle heranzugehen.

Sie verfassen dabei Schriftsätze, nehmen sowohl Mandanten- als auch Gerichtstermine baldmöglichst wahr und finden selbstverständlich Gehör für alle Ihre Fragen und Ideen.

Mit den bisherigen Referendaren wurden beste Erfahrungen gemacht.

Auch für diese Referendare hat sich das starke Engagement in der Kanzlei auch gut auf das 2. Examen ausgewirkt, weil die Referendare naturgemäß ausschließlich praxisrelevante Fälle und entsprechende Rechtsbereiche bearbeitet hatten, die sowohl zu einem gesteigerten praxisrelevanten Verständnis als auch zu einer breiten Wiederholung des materiellen Rechts führten.

Schließlich kann es nur von Nutzen sein, bei Bewerbungen nach dem 2. Staatsexamen auf Erfahrungen und Urlaubsvertretungen verweisen zu können.

Möglicherweise wird Ihr Einsatz als Referendar oder Referendarin so angenehm, arbeitserleichternd und unentbehrlich für die Kanzlei sein, dass die Fortsetzung der Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in der Kanzlei in Betracht kommt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Übernahme besteht jedenfalls bei entsprechendem Engagement.

Eine Vergütung für die Referendarstätigkeit ist selbstverständlich vorgesehen und richtet sich sowohl nach dem Arbeitseinsatz als auch nach den Richtlinien für die Erlaubnis einer Nebentätigkeit.

Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, lassen Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger aussagekräftige Bewerbungen zukommen, gerne auch per E-Mail.