Das Verwaltungsrecht

Staatliche Behörden können aufgrund ihrer Hoheitsrechte sehr intensiv in das Leben der Bürger eingreifen. Wenn es etwa darum geht, dass eine Fahrerlaubnis (ein Führerschein) entzogen, eine Baugenehmigung versagt, ein Schulbesuch verweigert oder eine Abgabe eingefordert wird – die Frage: Dürfen die das? beantwortet das Verwaltungsrecht.

Der Verwaltungsakt

Da in Deutschland für jeden Eingriff in Grundrechte eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, existiert im Verwaltungsrecht eine große Regelungsdichte, die durch Gesetze, Durchführungsverordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften geprägt ist. Die konkrete Entscheidung in einem Einzelfall des einzelnen Bürgers trifft eine Behörde dann häufig im Wege eines Verwaltungsaktes, gegen den dann Rechtsbehelfe gegeben sind.

Verwaltungsrecht – Durchsetzung individueller Rechte

Hat der Bürger ein konkretes Problem mit der Verwaltung, ist es nicht nur Aufgabe des Rechtsanwalts, die Rechtslage zu ermitteln, also herauszufinden, ob der Bürger den Eingriff der Behörde dulden muss oder auch eine Leistung der Behörde verlangen kann. Hierfür ist ein systematisches Verständnis des Regelungssystems des Verwaltungsrechts und der Struktur der öffentlichen Verwaltung in Deutschland (Kommune, Land, Bund) unerlässlich.

Im Verwaltungsrecht muss der Rechtsanwalt daneben auch die Möglichkeiten, die das Verwaltungsverfahren und der Verwaltungsprozess vor den Verwaltungsgerichten bieten, so zu nutzen verstehen, dass für seinen Mandanten das beste aus einer konkreten Situation herausgeholt wird. Im Rahmen der Mandatsbetreuung stellen sich daher Fragen wie: Ist es im konkreten Fall sinnvoll, eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht zu beantragen? Ist alles verloren, wenn eine Widerspruchsfrist gegen einen Verwaltungsakt versäumt wurde? Kann es in einer konkreten Situation aus verfahrensrechtlichen Gründen (etwa zum Zwecke des Zeitgewinns) trotzdem sinnvoll sein, einen Rechtsbehelf einzulegen, auch wenn er inhaltlich keinen Erfolg haben wird?

Verwaltungsrecht – Die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte vor den Verwaltungsgerichten

Rechtsanwalt Sven Reissenberger ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und daher auch Spezialist für die verwaltungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisrecht – seit Jahrzehnten verhilft er Mandanten dazu, ihren Führerschein zu behalten oder möglichst schnell wiederzuerlangen. Die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte bearbeitet im Verwaltungsrecht aber auch Mandate grundsätzlich aus allen Bereichen (Ausnahme: Asyl- und Migrationsrecht), zu dem etwa das öffentliche Baurecht, das Schulrecht, das Straßen- und Wegerecht, das Gewerberecht, das Beamtenrecht oder das allgemeine Gefahrenabwehrrecht gehören. Die Rechtsanwälte in der Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte vertreten Sie vor der Verwaltungsbehörde, vor den Verwaltungsgerichten und den Oberverwaltungsgerichten. Der allgemeinen Philosophie der Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte entsprechend wird hierbei stets darauf geachtet, für den Mandanten pragmatisch nicht nur eine sachlich angemessene, sondern auch eine wirtschaftlich vertretbare Lösung zu finden.