Elementargefahr, Urteil LG Dortmund

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Elementargefahr -Allgemeines: Die Elementargefahr kann ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung sein und stellt eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung bspw. gegen Überschwemmungen und Rückstau dar. Die Elementargefahr muss, wie auch im nachstehenden Fall, zusätzlich versichert werden, um Bestandteil der Wohngebäudeversicherung zu sein, da die Elementargefahr grundsätzlich gerade nicht Bestandteil der Versicherung ist.   Elementargefahr - Urteil des LG Dortmund:…

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