Kurzzeittarif, Vergleich LG Dortmund

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Kurzzeittarif - vorläufige Deckung:   Ein Kurzzeittarif ist ein besonders teurer Tarif im Rahmen einer sog. Vorläufigen Deckung im Versicherungsrecht im Bereich der Kfz-Versicherung. Der Kurzzeittarif betrug hier 20,00 €/Tag.   Kurzzeittarif - Ausgangssachverhalt: RA Reissenberger legte gegen ein Urteil des AG Dortmund, in welchem ein Taxi-Unternehmen auf die Klage…

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vorlaeufige Deckung, Urteil AG Recklinghausen

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  vorlaeufige Deckung - Grundsätzliches: Die vorlaeufige Deckung bzw. vorlaeufige Deckungszusage kommt bei der Vermittlung von Versicherungsschutz eine sehr große Bedeutung zu. Wesentlich ist, dass dem Kunden und Versicherungsnehmer (VN) vor Vertragsschluss Versicherungsschutz erhalten. Die vorlaeufige Deckung bzw. vorlaeufige Deckungszusage richtet sich nach den §§ 49 bis 52 VVG. Nur zugunsten des Versicherungsnehmers kann davon abgewichen werden. Die vorlaeufige Deckung bzw. vorläufige…

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