Die Kaution im Mietrecht – Mietbürgschaft und Mietsicherheiten- sind häufige Streitpunkte.

 

Kaution im Mietrecht-Voraussetzungen nach dem Gesetz, § 551 BGB

Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich konkreter anderer gesetzlicher Regelungen gem. § 551 BGB höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt.

Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.

Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.

In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.

Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Näheres bleibt einer Beratung vorbehalten.

 

Kaution im Mietrecht-Urteile zur Kaution

RA Reissenberger hat mehrere Entscheidungen bspw. des AG Dortmund oder des AG Kiel hinsichtlich der Rückzahlung von Kautionen erwirkt.

RA Reissenberger hat immer wieder Prozesse zu führen, in denen die Kaution eingeklagt werden muss. Insoweit wird auf die nachstehenden Urteile des Amtsgericht Dortmund auf Auszahlung der Kaution verwiesen, in welchem die Vermieter vergeblich versuchten, den Kautionsrückzahlungsanspruch durch Mängelansprüche wegen vermeintlicher Beschädigungen oder nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen oder in einem anderen Falle den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Verrechnung mit vermeintlich noch offenen Mieten zu Fall zu bringen, obwohl der Mieter wirksam einen Nachmieter gestellt hatte. Die Kaution im Mietrecht ist daher von hoher praktischer Bedeutung.

 

Kaution im Mietrecht-Sonstiges

Die Kaution im Mietrecht ist auch während der Mietzeit in ihren Auswirkungen nicht zu unterschätzen. Zahlt der Mieter die Kaution nicht oder nicht vollständig, kann dies zu einer nicht heilbaren fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Diese Gefahr wird häufig nicht gesehen.