Kautionsrueckzahlungsanspruch – Grundsätzliches: Der Mieter hat einen Kautionsrueckzahlungsanspruch. Kautionsrueckzahlungsanspruch – Bedenkzeit des Vermieters: Das AG Dortmund stellte in seinem Urteil fest, dass nach 3 Monaten Bedenkzeit vom Vermieter die Kaution dem Mieter zu zahlen ist und bejahte insoweit den Kautionsrueckzahlungsanspruch.…
Kautionsrueckzahlungsanspruch, Urteil AG Dortmund
