Ordnungswidrigkeitsverfahren online

Mit diesem Kontaktformular „Ordnungswidrigkeitsverfahren online” können Sie sich schnell mit Ihrem Bußgeldproblem an RA Reissenberger wenden.

In der heutigen Zeit, wenn im Berufsleben jemand über eine ihm vertraute Strecke oder Autobahn von einem Termin zum anderen eilt oder einfach nur gedankenversunken sein Fahrzeug fährt, kann es passieren, dass versehentlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten und dieser Verstoß von der Gemeinde oder der Polizei gemessen worden ist.

Sie oder Ihr Arbeitgeber oder Ihr Ehegatte oder … erhalten einen Anhörungsbogen  und wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid.

Das Bußgeldverfahren richtet sich im Regelfalle nach dem OWiG, dem StVG und der StVO.

Neben dem leidigen Bußgeld kann ein wiederholtes Auffallen ernste Konsequenzen haben, denn sowohl im Wiederholungsfalle als auch bei einer erheblichen Verletzung der Straßenverkehrsregeln können Fahrverbote drohen.

Hier ist es wichtig, wenn Sie derartige Folgen vermeiden wollen, dass Sie möglichst schnell -ggfs. über das hiesige Kontaktformular „Ordnungswidrigkeitsverfahren online” und möglichst ohne mit der Behörde oder der Polizei Kontakt aufgenommen zu haben, den Fall in die professionellen Hände eines Rechtsanwalts, vorzugsweise in die Hände von Rechtsanwalt Sven Reissenberger, geben, der die erforderlichen Schritte sofort einleitet, insbesondere Akteneinsicht beantragt und gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, wenn ihm Ihr Sachverhalt, insbesondere das Anhörungsschreiben und oder der Bußgeldbescheid, mindestens jedoch das Aktenzeichen und die Anschrift der Behörde nebst Telefax-Nummer, sowie das Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides zur Verfügung stehen.

Achtung!

Die Reaktionszeit beim Einspruch ist nur sehr kurz und die Einspruchsfrist beträgt gerade einmal 2 Wochen seit der Zustellung!

Wenn Sie schnell Ihre Rechte sichern und Rechtsnachteile vermeiden wollen, dann nutzen Sie die Ihnen hier angebotenen Möglichkeiten und übermitteln Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger über diesen Menü-Punkt „Ordnungswidrigkeitsverfahren online” online oder auf andrem Wege die Ihnen vorliegenden Daten.

Vermeiden Sie vorher in eigenem Interesse jeden Kontakt zur Polizei und Behörde und senden Sie auch keinesfalls den Anhörungsbogen zurück, da Sie ansonsten aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich und unnötigerweise Ihre Verteidigungsmöglichkeiten einschränken.

Es besteht auch keine Notwendigkeit, sofern vorhanden, Ihre Rechtsschutzversicherung im Vorfeld zu kontaktieren. Rechtsanwalt Sven Reissenberger wird insoweit alles nötige veranlassen.

 

Ordnungswidrigkeitsverfahren online

Diese wichtigen Daten, die jeder anwaltlichen Tätigkeit notwendigerweise vorausgehen, können Sie Rechtsanwalt Sven Reissenberger online durch Ausfüllung und Absendung des nachstehenden Formulars übermitteln.

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Zum Vertragsschluss (Mandatsübernahme)

Rechtsanwalt Sven Reissenberger wird Ihnen so schnell wie möglich wahlweise per E-Mail, per Post oder Telefax mitteilen, ob das Mandat übernommen wird. Bis dahin kommt ein Mandatsverhältnis NICHT zustande. Auch durch ein Schweigen kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) über das Zustandekommen von Verträgen.

Rechtsanwalt Sven Reissenberger freut sich, für Sie tätig werden zu dürfen.