Kein Bagatellschaden, Urteil AG Dortmund

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Kein Bagatellschaden bei einem Kfz-Unfallschaden über 715,00 € - Grundsätzliches: Seit kurzer Zeit versucht die Versicherungswirtschaft, die Unfallregulierung dadurch zu erschweren, dass Sachverständigenkosten nicht mehr ohne weiteres gezahlt werden, wenn der Schaden nicht deutlich über 1.000,00 € liegt. Diese Versuche waren in der Vergangenheit erfolglos, weil nach der Entscheidung des BGH vom 30.11.2004,…

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Bagatellgrenze bei 715,00 EUR brutto, Urteil AG Dortmund

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Bagatellgrenze - Einleitung: Die Bagatellgrenze liegt nach dem BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az: VI ZR 365/03, grundsätzlich bei 715,00 € brutto. Das Amtsgericht Dortmund hat diese Bagatellgrenze in einem Urteil bestätigt.   Bagatellgrenze - Allgemeines: Nach einem Verkehrsunfall versucht der Geschädigte mit Hilfe eines Kfz-Gutachtens die Schadenhöhe zu ermitteln, um…

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