Fälligkeit der Werklohnforderung: Die Fälligkeit der Werklohnforderung ist eine wesentliche Bedingung für den Werkunternehmer, damit dieser seinen Werklohn von seinem Auftraggeber erhalten kann. Voraussetzung für die Fälligkeit der Forderung ist, dass der Werkunternehmer sein Werk vollendet, d. h. seine Arbeiten…
Fälligkeit Werklohnforderung, Urteil AG Dortmund
