Entziehung der Fahrerlaubnis – Allgemeines: Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO erfolgt vorläufig wegen Delikten bspw. der Fahrerflucht (§ 142 StGB) oder der Trunkenheit (§ 316 StGB) etc. .… . Im Gesetzestext heißt es im Wesentlichen:…
Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschluss AG Bochum
