vorlaeufige Deckung, Urteil AG Recklinghausen
vorlaeufige Deckung - Grundsätzliches: Die vorlaeufige Deckung bzw. vorlaeufige Deckungszusage kommt bei der Vermittlung von Versicherungsschutz eine sehr große Bedeutung zu. Wesentlich ist, dass dem Kunden und Versicherungsnehmer (VN) vor Vertragsschluss Versicherungsschutz erhalten. Die vorlaeufige Deckung bzw. vorlaeufige Deckungszusage richtet sich nach den §§ 49 bis 52 VVG. Nur zugunsten des Versicherungsnehmers kann davon abgewichen werden. Die vorlaeufige Deckung bzw. vorläufige…