Rückwärtsfahren, Urteil LG Hagen

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Der mit dem Rückwärtsfahren verbundene Vorwurf und damit der Beweis des ersten Anscheins treffen beim Verkehrsunfall nur den Pkw-Fahrer, der sicher rückwärtsgefahren ist und nicht auch den Fahrer, bei dem diese Frage streitig ist, also nicht abschließend geklärt werden konnte, ob er bereits stand oder noch rückwärts fuhr.

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